Videosprechstunde
Für die Dauer der Coronaviruspandemie versuchen wir für besorgte Patienten eine Videosprechstunde anzubieten.
Im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie ist die Fernbehandlung sehr schwierig, da große Teile der Untersuchung, Diagnostik und Therapie entfallen müssen. Da ein Gespräch am Computer aber Sie und auch uns als Praxispersonal schützt, bieten wir diese Form des Arztbesuchs vorerst vorübergehend an.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise, die im Wesentlichen vom Gesetzgeber vorgegeben sind:
- Wir können Ihnen derzeit maximal 5-7 Minuten Gesprächszeit anbieten, ggf. ist ein weiteres Gespräch notwendig.
- Die Versichertenkarte muß im gleichen Quartal trotzdem vorgelegt werden.
- Die Patientin oder der Patient muss für die Videosprechstunde eine Einwilligung abgeben.
- Die Videosprechstunde muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten. Außerdem müssen die eingesetzte Technik und die elektronische Datenübertragung eine angemessene Kommunikation gewährleisten.
- Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen – wie eine normale Sprechstunde auch. So darf die Videosprechstunde beispielsweise von niemandem aufgezeichnet werden, nicht vom Arzt und auch nicht von der Patientin oder dem Patient.
- Der Klarname der Patientin oder des Patienten muss für die Praxis erkennbar sein.